Nienhaus, Thielkes & Co. GmbH
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Allgemeine Leistungs-
und Zahlungsbedingungen - Dienstleistung
Durch die
Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten
Bedingungen und die
Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden
Angebotes an.
1. Wartezeiten
Bei
Wartezeiten, für die die Firma Nienhaus, Thielkes & Co. GmbH nicht verantwortlich ist, werden
pro Stunde und
Monteur 32,00 EUR in Rechnung gestellt.
2. Gerüste
Wird eine
Arbeitshöhe von 2 m überschritten, ist vom Auftraggeber ein Gerüst zu stellen.
3. Überstunden, Nacht-
und Sonntagszuschläge
Werden
vom Auftraggeber Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeiten verlangt, werden die
Personalstundenzuschläge entsprechend unserer Preisliste (S.3) abgerechnet.
4. Arbeitsunterbrechung
Sollten
durch Arbeitsunterbrechungen, die die Firma nicht zu vertreten hat, zusätzliche
An- und Abfahrtkosten und ein
wiederholtes Einrichten der Baustelle erforderlich sein, so werden diese Kosten
gesondert in Rechnung
5. Reinigung des
Arbeitsplatzes
Wir sind
bemüht, den Arbeitsplatz angemessen sauber zu übergeben. (Grobreinigung). Wird eine
besondere Reinigung verlangt, wird diese zu den Stundenlohnsätzen berechnet.
6. Bohrpunkte und
Schnittstellen
Einmessen
und Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte erfolgt bauseits.
Für Schäden und Folgeschäden,
die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, trägt der
Auftraggeber die volle Haftung.
7. Haftung
Für
Schäden, die auf Personal bzw. eingesetzte Maschinen der Firma Nienhaus, Thielkes & Co. GmbH
zurückzuführen
sind, haften wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Für
nachweisbar von ihr verschuldete Mängel
haftet die Firma Nienhaus, Thielkes
& Co. GmbH nur mit Einsatzleistungen oder Reparatur nach ihrer Wahl.
Für Wasserschäden kann keinerlei Haftung übernommen werden. Höhere Gewalt und
evt. Schäden an
8. Sicherheit
Der
Auftraggeber ist für die Sicherheit der Arbeitsstelle verantwortlich. Nicht
ausreichende Sicherheitsmaßnahmen
9. Rechnungslegung und
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß und auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Abnahmerapporte. Sollten sich Abweichungen in Art und Umfang von der Grundlage des Auftrages an der Baustelle ergeben, erfolgt die Berechnung gemäß gültiger Preisliste. Unsere Rechnungen werden innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zuzüglich gesetzlicher Mwst. fällig.
Erstrecken sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum, werden Abschlagsrechnungen erstellt. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.m. zu berechnen.
Gleichzeitig
erlischt die Leistungspflicht der Fa. Nienhaus, Thielkes & Co. GmbH unter Ausschluß jeglicher
Ersatzansprüche.
10. Gewährleistung und
Sicherheitsleistung
Eine über
den Zeitpunkt der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine
Sicherheitsleistung sind sinngemäß zu VOB Teil A §13 und 14 ausdrücklich
ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand
für beide Seiten ist Dresden.